Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 22. Juni 2011 - 9 BV 183/11 - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen zum Teil abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Zustimmung der Beteiligten zu 2) zu der Einstellung des Arbeitnehmers A als Flugzeugführer wird ersetzt.
Es wird festgestellt, dass die vorläufige Durchführung dieser Einstellung zum 02. März 2011 aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.
Im Übrigen werden die wechselseitigen Anträge zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten über Versetzungen.
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