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Die Beteiligten streiten um die zutreffende Eingruppierung eines Mitarbeiters der Arbeitgeberin.
Die Arbeitgeberin betreibt in der Bundesrepublik zahlreiche Einrichtungshäuser. Antragstellerin des vorliegenden Verfahrens ist die Niederlassung der Arbeitgeberin in B1. Im Betrieb der Arbeitgeberin finden die Tarifverträge des Einzelhandels Nordrhein-Westfalen Anwendung.
Antragsgegner des vorliegenden Verfahrens ist der für die Niederlassung B1 gewählte Betriebsrat.
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