Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 11. Juni 2008 - 1 BV 24/07 - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen zum Teil abgeändert:
Die Zustimmung des Beteiligten zu 2) zu der Versetzung des Arbeitnehmers A auf die Stelle eines Dispatchers im Service-Center B wird ersetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten über eine Versetzung.
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