A. Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zusteht, wenn der Arbeitgeber mit den Arbeitnehmern sog. Krankengespräche führt.
Die Arbeitgeberin betreibt ein Holzverarbeitungsunternehmen mit den Bereichen Furnierwerk, Spanplattenwerk, Sägewerk und Parkettwerk. Sie beschäftigt ca. 270 Arbeitnehmer. Antragsteller ist der in ihrem Betrieb gewählte Betriebsrat.
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