BAG - Beschluß vom 22.03.1994
1 ABR 47/93
Normen:
BetrVG § 99 ; Gehalts- und LohnTV für die Arbeitnehmer in Buch- und Zeitschriftenverlagen in Nordrhein-Westfalen; Gehalts-TV für Angestellte der Druckindustrie in Nordrhein-Westfalen;
Vorinstanzen:
LAG Köln, vom 09.07.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 13 TaBV 8/93
ArbG Köln, vom 23.09.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 10/12 BV 145/91

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierungen; Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität

BAG, Beschluß vom 22.03.1994 - Aktenzeichen 1 ABR 47/93

DRsp Nr. 1999/8195

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierungen; Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität

1. Das als Mitbeurteilungsrecht ausgestaltete Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei Eingruppierungen soll eine größere Richtigkeit bei der Handhabung der maßgebenden Lohn- oder Gehaltsgruppenordnung gewährleisten und im Interesse der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit deren gleichmäßige und einheitliche Anwendung sicherstellen. 2. Die der Mitbeurteilung unterliegende Rechtsanwendung des Arbeitgebers ist aber nicht nur dann unzutreffend. wenn bei der Subsumtion einer Tätigkeit unter bestimmte Tätigkeitsmerkmale Fehler unterlaufen sondern auch dann, wenn die herangezogene Vergütungsordnung gar nicht diejenige ist, die als Teil der betrieblichen Lohngestaltung zur Anwendung kommen muß

Normenkette:

BetrVG § 99 ; Gehalts- und LohnTV für die Arbeitnehmer in Buch- und Zeitschriftenverlagen in Nordrhein-Westfalen; Gehalts-TV für Angestellte der Druckindustrie in Nordrhein-Westfalen;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Zustimmungsersetzungsverfahrens über die Eingruppierung einer Arbeitnehmerin. Und zwar sowohl über den anzuwendenden Tarifvertrag wie auch über die zutreffende Tarifgruppe.