A. Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung der Beteiligten zu 2) und 3), Eingruppierungsverfahren hinsichtlich dreier von ihnen als außertariflich eingestufter Arbeitnehmer durchzuführen.
Bei den Beteiligten zu 2) und 3) handelt es sich um Unternehmen des Zeitschriftenverlagsgewerbes. Sie bilden zusammen mit weiteren Arbeitgebern einen gemeinsamen Betrieb. Antragsteller ist der in diesem Betrieb gewählte Betriebsrat. Die Beteiligten zu 2) und 3) wenden u. a. den Gehaltstarifvertrag für Angestellte des Zeitschriftenverlagsgewerbes (GTVA) in Hamburg und Schleswig Holstein und den Gehaltstarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure (GTVR) an Zeitschriften an. Im GTVA vom 29. April 1993 ist u. a. folgendes geregelt:
"§ 1
Geltungsbereich
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