LAG Hamm, vom 16.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Sa 1415/07
ArbG Dortmund, vom 02.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 5878/06
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tarifgehaltserhöhung auf übertarifliche Zulage
BAG, Urteil vom 10.03.2009 - Aktenzeichen 1 AZR 55/08
DRsp Nr. 2009/11462
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tarifgehaltserhöhung auf übertarifliche Zulage
1. Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10BetrVG bei der Anrechnung einer Tarifgehaltserhöhung auf übertarifliche Zulagen mitzubestimmen, wenn eine generelle Maßnahme vorliegt, sich durch die Anrechnung die bisher bestehenden Verteilungsrelationen ändern und für die Neuregelung innerhalb des vom Arbeitgeber mitbestimmungsfrei vorgegebenen Dotierungsrahmens ein Gestaltungsspielraum besteht.2. Erfolgen Tarifgehaltserhöhungen zeitlich versetzt in mehreren Schritten oder Stufen, ist für die Beurteilung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats eine isolierte Betrachtung des jeweiligen Anrechnungsvorgangs nicht immer ausreichend. Vielmehr kann es darauf ankommen, ob den Entscheidungen des Arbeitgebers über eine mögliche Anrechnung eine einheitliche Konzeption zugrunde liegt. Für ein einheitliches Gesamtkonzept kann insbesondere ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen den Anrechnungsvorgängen sprechen.Orientierungssätze:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.