Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 08.05.2008 -
Es wird festgestellt, dass der Antragsteller bei befristeten Versetzungen von Beamten des Betriebs V, mit Ausnahme der in der Position eines Leitenden Angestellten im Sinne von §
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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