BPersVG § 75 ; TVG § 2 ; Tarifvertrag über das Lohngruppenverzeichnis zum MTB II;
Fundstellen:
BAGE 71, 139
BAGE 71, 140
BB 1992, 2295
NZA 1993, 469
AuA 1993, 350
Vorinstanzen:
I. Arbeitsgericht Verden (Aller) - Urteil vom 10.10.1991 - 2 Ca 991/90 E -,
LAG Niedersachsen, vom 19.02.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 1605/91
Mitbestimmung bei korrigierender Rückgruppierung
BAG, Urteil vom 26.08.1992 - Aktenzeichen 4 AZR 210/92
DRsp Nr. 1996/6177
Mitbestimmung bei korrigierender Rückgruppierung
»1. Die korrigierende Rückgruppierung eines Arbeitnehmers unterliegt der Mitbestimmung des Personalrats.2. Verletzt der Arbeitgeber die Mitbestimmungsrechte des Personalrats, so ist zwischen den personalvertretungsrechtlichen Rechtsfolgen und den individualvertraglichen Rechtsfolgen zu unterscheiden. Der Vergütungsanspruch folgt aus der korrekten tariflichen Eingruppierung. Eine höhere Vergütung folgt nicht aus der Verletzung des Mitbestimmungsrechts (Bestätigung des Urteils vom 30.5.1990 - 4 AZR 74/90 - BAGE 65, 163 = AP Nr. 31 zu § 75BPersVG).«
Normenkette:
BPersVG § 75 ; TVG § 2 ; Tarifvertrag über das Lohngruppenverzeichnis zum MTB II;
Tatbestand:
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Rückgruppierung des Klägers.
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