Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 18.04.2008 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten darüber, ob bei Einführung des Entgeltrahmentarifvertrages für die Beschäftigten der Metallindustrie Südwürttemberg-Hohenzollern Ein- oder Umgruppierungsvorgänge stattfinden, die die Arbeitgeberin verpflichten, den Betriebsrat gemäß §
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