A.
Der Geschäftsführer der an diesem Beschlussverfahren beteiligten Gesellschaft lädt seit einiger Zeit einmal im Monat alle in deren Bremer Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu einer ca. einstündigen Mitarbeiterversammlung ein. Auf diesen Zusammenkünften informiert er über die aktuellen Daten zur wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens und über den Stand betrieblicher Vorhaben. Unter dem Punkt "Verschiedenes" nimmt er besondere Anlässe wie Dienstjubiläen, schwere Erkrankungen von Mitarbeitern zum Anlaß, seine persönliche Anteilnahme zum Ausdruck zu bringen. In diesem Rahmen stellt er auch neu eingestellte Arbeitnehmer oder Auszubildende vor.
Die in der Zeit von April bis September 1985 veranstalteten Mitarbeiterversammlungen behandelten folgende Tagesordnungspunkte:
17. April 1985:
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