LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 12.02.2014
2 Sa 938/12
Normen:
BGB § 242; TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; TzBfG § 14 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Gießen, vom 26.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 430/12

Missbrauchskontrolle von sieben befristeten Arbeitsverträgen in rund 5 1/2 Jahren

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.02.2014 - Aktenzeichen 2 Sa 938/12

DRsp Nr. 2015/15778

Missbrauchskontrolle von sieben befristeten Arbeitsverträgen in rund 5 1/2 Jahren

Bei einer Beschäftigungsdauer von insgesamt rund 5 1/2 Jahren und sieben befristeten Arbeitsverträgen liegt bereits keine alternative oder kumulative mehrfache Überschreitung der in § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG für die sachgrundlose Befristung bezeichneten Grenzen vor. Eine umfassende Missbrauchskontrolle ist in diesem Fall nicht geboten (im Anschluss an BAG, Urteil vom 10. Juli 2013 - 7 AZR 761/11).

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 26. April 2013 - Aktenzeichen 10 Ca 430/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 242; TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; TzBfG § 14 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug weiterhin über die Wirksamkeit einer Befristung und - hilfsweise für den Fall des Obsiegens - um Weiterbeschäftigung.