Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 27. August 2008 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 6.993 Euro festgesetzt.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit einer Honorarrückforderung.
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