I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 16. November 2011 -
Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
III. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Befristung des zwischen Ihnen zuletzt geschlossenen Arbeitsvertrages.
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