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Die Klägerin verlangt vom Beklagten die Herstellung des Einvernehmens zur Neufestsetzung der Mindestgröße iS von § 1 Abs 5 Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) für den Weinbau in Baden ab 1. Juli 1999.
Die Klägerin ist am 1. September 2000 aus dem Zusammenschluss der früheren Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) Baden und der LAK Württemberg hervorgegangener Träger der Alterssicherung der Landwirte im Land Baden-Württemberg und Mitglied der Beklagten.
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