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Die Beteiligten streiten über die Höhe der Altersrente des Klägers.
Der am 26. November 1927 geborene Kläger wohnt in Kanada. Unter dem 9. September 1985 erhielt er von der Beklagten eine Rentenauskunft. Auf der Grundlage eines Versicherungsverlaufes, der für die Zeit vom 1. April 1942 bis 2. April 1955 insgesamt 109 Pflichtbeitragsmonate, 43 Monate Ersatzzeiten und fünf Monate (pauschale) Ausfallzeiten enthielt, errechnete sich eine zu erwartende Rente in Höhe von 419,00 DM.
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