SG Duisburg, vom 29.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 17 AS 146/15
Minderung des Arbeitslosengeldes II als Sanktion gegen den Verstoß gegen eine EingliederungsvereinbarungEntscheidung über die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen SanktionsbescheidSanktionsregelungen für unter 25-JährigeAusnahmsweise Umkehr des in § 39 Nr. 1 SGB II normierten Vorrangs des öffentlichen Interesses am vollständigen sofortigen Vollzug eines SanktionsbescheidesAuslegung des § 31a Abs. 2 S. 1 SGB II (hier Vollendung des 25. Lebensjahres nach Verwirklichung der Pflichtverletzung und vor Eintritt der Leistungskürzungen)
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.03.2015 - Aktenzeichen L 6 AS 332/15 B ER
DRsp Nr. 2015/6141
Minderung des Arbeitslosengeldes II als Sanktion gegen den Verstoß gegen eine EingliederungsvereinbarungEntscheidung über die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen SanktionsbescheidSanktionsregelungen für unter 25-JährigeAusnahmsweise Umkehr des in § 39 Nr. 1 SGB II normierten Vorrangs des öffentlichen Interesses am vollständigen sofortigen Vollzug eines SanktionsbescheidesAuslegung des § 31a Abs. 2 S. 1 SGB II (hier Vollendung des 25. Lebensjahres nach Verwirklichung der Pflichtverletzung und vor Eintritt der Leistungskürzungen)
Aus Sinn und Zweck der Vorschrift des § 31a Abs. 2 S. 1 SGB II lässt sich nicht zweifelsfrei schließen, dass der Zeitpunkt der Verwirklichung der Pflichtverletzung maßgeblich ist.
Tenor
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