LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.01.2007
L 12 AL 5573/05
Normen:
SGB III § 140 § 37b ;
Fundstellen:
NZA-RR 2007, 384
Vorinstanzen:
SG Freiburg (Breisgau) - S 7 AL 4165/05 - 21.11.2005,

Minderung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen verspäteter Arbeitslosmeldung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2007 - Aktenzeichen L 12 AL 5573/05

DRsp Nr. 2007/19997

Minderung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen verspäteter Arbeitslosmeldung

Tage der Verspätung bei der Arbeitslosmeldung können nur solche Tage sein, an denen dem Arbeitslosen der Vorwurf gemacht werden kann, sich nicht darum bemüht zu haben, den Versicherungsfall der Arbeitslosigkeit möglichst zu vermeiden oder deren Dauer zu begrenzen. Tage fehlender Dienstbereitschaft des Arbeitsamtes (Wochenenden oder Feiertage) sind deshalb ebenso wie die Tage auszunehmen, in denen es dem Arbeitslosen aus subjektiven Gründen nicht möglich oder unzumutbar war, das Arbeitsamt bzw. die Agentur für Arbeit aufzusuchen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB III § 140 § 37b ;
Vorinstanz: SG Freiburg (Breisgau) - S 7 AL 4165/05 - 21.11.2005,
Fundstellen
NZA-RR 2007, 384