Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 15. September 2011 -
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Änderung der Arbeitsbedingungen durch eine personenbedingte Kündigung.
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