Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit ist die Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bzw. die Höhe des Grades der Schädigung (GdS) wegen einer Wehrdienstbeschädigung mit Blick auf besondere berufliche Betroffenheit.
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