LSG Hamburg - Urteil vom 21.10.2014
L 3 VE 3/11
Normen:
BVG § 30 Abs. 2; SVG § 80;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen S 12 VS 8/01

Minderung der Erwerbsfähigkeit und Höhe des Grades der Schädigung wegen einer WehrdienstbeschädigungSoziale Gleichwertigkeit von BerufenOffizier und Finanzbeamter des gehobenen Dienstes

LSG Hamburg, Urteil vom 21.10.2014 - Aktenzeichen L 3 VE 3/11

DRsp Nr. 2016/8645

Minderung der Erwerbsfähigkeit und Höhe des Grades der Schädigung wegen einer Wehrdienstbeschädigung Soziale Gleichwertigkeit von Berufen Offizier und Finanzbeamter des gehobenen Dienstes

1. Bereits in seiner Entscheidung vom 25. April 1978 hat das Bundessozialgericht die soziale Gleichwertigkeit der Berufe des Offiziers einerseits und des Finanzbeamten des gehobenen Dienstes andererseits festgestellt. 2. Es hat in dieser Entscheidung darauf abgehoben, dass die Laufbahnen bis zur Besoldungsgruppe A 13 sozial gleichwertig seien; auch würden nur 80 % der Offiziere überhaupt Oberstleutnant werden; 90 % der Offiziere erreichten den Dienstgrad Major (A 13).

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BVG § 30 Abs. 2; SVG § 80;

Tatbestand:

Im Streit ist die Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bzw. die Höhe des Grades der Schädigung (GdS) wegen einer Wehrdienstbeschädigung mit Blick auf besondere berufliche Betroffenheit.