Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen eine Meldeaufforderung.
Der am xxxxx 1963 geborene Kläger bezieht seit Anfang des Jahres 2005 Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|