LAG Köln - Beschluss vom 06.05.2016
4 Ta 85/16
Normen:
BGB § 779; ZPO § 3;
Fundstellen:
AuR 2019, 47
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 18.02.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 8970/15

Mehrwert von Vereinbarungen in einem Vergleich im Kündigungsrechtsstreit über den Inhalt eines zu erteilenden Arbeitszeugnisses

LAG Köln, Beschluss vom 06.05.2016 - Aktenzeichen 4 Ta 85/16

DRsp Nr. 2016/10178

Mehrwert von Vereinbarungen in einem Vergleich im Kündigungsrechtsstreit über den Inhalt eines zu erteilenden Arbeitszeugnisses

Wird in einem Vergleich in einem Kündigungsrechtsstreit eine inhaltliche Regelung für das zu erteilende Arbeitszeugnis getroffen, in der mindestens die "Benotung" des Führungs- und Leistungsverhaltens festgelegt ist, so führt das regelmäßig zu einem Mehrwert in Höhe eines Monatsgehaltes.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 11.03.2016 wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 18.02.2016 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Der Streitwert für das Verfahren wird auf 27.501,00 € festgesetzt.

2.

Der Streitwert für den Vergleich wird auf 70138,40 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 779; ZPO § 3;

Gründe

Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Streitwertbeschluss vom 18.02.2016 - 14 Ca 8970/15 - hatte überwiegend Erfolg.

I. Grundsätzlich gilt Folgendes: