Auf die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 11.03.2016 wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 18.02.2016 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1.Der Streitwert für das Verfahren wird auf 27.501,00 € festgesetzt.
2.Der Streitwert für den Vergleich wird auf 70138,40 € festgesetzt.
Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Streitwertbeschluss vom 18.02.2016 -
I. Grundsätzlich gilt Folgendes:
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