Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Hildesheim vom 26. November 2010 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Kosten, die ihm für Fahrten zu Arztbesuchen, einer Trainingstherapie sowie Diabetes Schulungen entstanden sind, von dem Beklagten erstattet.
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