LSG Hamburg - Urteil vom 19.03.2015
L 4 AS 149/13
Normen:
SGB II § 20 Abs. 2 S. 1; SGB II § 21 Abs. 5; GG Art. 20 Abs. 3;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen 61 AS 1717/12

Mehrbedarf für Krankenkost wegen Diabetes und HypertonusBegriff der VollkostRechtsnatur der Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Krankenkost

LSG Hamburg, Urteil vom 19.03.2015 - Aktenzeichen L 4 AS 149/13

DRsp Nr. 2015/8015

Mehrbedarf für Krankenkost wegen Diabetes und Hypertonus Begriff der Vollkost Rechtsnatur der Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Krankenkost

1. Diabetes mellitus Typ 2 und arterieller Hypertonus machen keine kostenaufwändige Ernährung erforderlich. 2. Bezogen auf die Erkrankung Diabetes mellitus Typ 2 ist eine Ernährungsweise mit einer sogenannten Vollkost angezeigt, die keinen Mehrbedarf im Sinne des § 21 Abs. 5 SGB II auslöst. 3. Bei einer Vollkost handelt es sich nicht um eine Krankenkost, auf die diese Vorschrift abzielt, sondern um eine Ernährungsweise, die auf das Leitbild des gesunden Menschen Bezug nimmt: Sie ist als gesunde Mischkost aus den Regelbedarfsleistungen zu bestreiten. 4. Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von Krankenkost in der Sozialhilfe können zwar nicht als - antizipiertes -Sachverständigengutachten verwendet werden, weil sie sich nicht auf den Einzelfall beziehen: sie bieten aber in ihren medizinisch-fachlichen Aussagen eine geeignete Orientierungshilfe für Behörden und Gerichte. 5. Soll von diesen Empfehlungen abgewichen werden, bedarf es hierfür einer fachlichen Begründung.

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 20 Abs. 2 S. 1; SGB II § 21 Abs. 5; GG Art. 20 Abs. 3;

Tatbestand: