LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 22.09.2014
L 6 AS 115/12
Normen:
SGG § 88 Abs. 2; SGG § 51 Abs. 1 S. 1; SGG § 54 Abs. 4; SGB II § 7 Abs. 1; SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3; SGB II § 8 Abs. 1; SGB II § 9 Abs. 2 S. 1; SGB II § 9 Abs. 1; SGB II § 21 Abs. 5; SGB II § 44a Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Kiel, vom 23.07.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 30 AS 811/11

Mehrbedarf für kostenaufwändige ErnährungGesundheitliche Beeinträchtigung als Voraussetzung für einen MehrbedarfBegriff der Krankenkost

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.09.2014 - Aktenzeichen L 6 AS 115/12

DRsp Nr. 2015/3583

Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung Gesundheitliche Beeinträchtigung als Voraussetzung für einen Mehrbedarf Begriff der Krankenkost

1. Voraussetzung für einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die eine besondere Ernährung erforderlich macht, deren Kosten höher ("aufwändiger") sind als dies für Personen ohne eine solche Einschränkung der Fall ist. 2. Es muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen einer bestehenden oder einer drohenden Erkrankung oder Behinderung und der Notwendigkeit einer besonderen Ernährung vorliegen und diese besondere "Krankenkost" muss gegenüber der in der Bevölkerung üblichen, im Regelbedarf zum Ausdruck kommenden Ernährung kostenaufwändiger sein. 3. Generell ist der erforderliche Ursachenzusammenhang zwischen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung und der Notwendigkeit im Sinne des § 21 Abs. 5 SGB II, sich in einer bestimmten Weise zu ernähren, bei Zwangserkrankungen nicht herstellbar.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 23. Juli 2012 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten für das Berufungsverfahren sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGG § 88 Abs. 2; SGG § 51 Abs. 1 S. 1; SGG § 54 Abs. 4; SGB II § 7 Abs. 1; SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3; SGB II § 8 Abs. 1; SGB II § 9 Abs. 2 S. 1;