LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 05.06.2020
L 5 AS 1798/18
Normen:
SGB II § 21 Abs. 5;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 08.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 24 AS 28342/14

Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung wegen LaktoseintoleranzFeststellungsfähiges RechtsverhältnisTatbestandsmerkmal für die Gewährung eines begehrten Mehrbedarfes

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.06.2020 - Aktenzeichen L 5 AS 1798/18

DRsp Nr. 2020/17865

Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung wegen Laktoseintoleranz Feststellungsfähiges Rechtsverhältnis Tatbestandsmerkmal für die Gewährung eines begehrten Mehrbedarfes

Das Vorliegen eines Tatbestandsmerkmals für die Gewährung eines begehrten Mehrbedarfes kann nicht zulässig mit einer Feststellungsklage verfolgt werden.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 8. August 2018 wird als unzulässig verworfen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 21 Abs. 5;

Gründe: