Die Parteien streiten darüber, wie die Klägerin für Arbeit zu bezahlen ist, die sie an einem Feiertag geleistet hat. Die Klägerin ist als Zivilbedienstete bei den US-Streitkräften beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag vom 16. Dezember 1966 für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV AL II) Anwendung.
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