LAG Hamm - Urteil vom 15.03.2007
11 Sa 1469/06
Normen:
BAT SR 2 l I Nr. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Paderborn - 2 Ca 226/07,
BAG, - Vorinstanzaktenzeichen 6 AZR 359/07

Mehrarbeitsvergütung für angestellte Lehrer nur bei Mehrbeanspruchung durch Unterrichtstätigkeit

LAG Hamm, Urteil vom 15.03.2007 - Aktenzeichen 11 Sa 1469/06

DRsp Nr. 2007/14336

Mehrarbeitsvergütung für angestellte Lehrer nur bei Mehrbeanspruchung durch Unterrichtstätigkeit

»1. Nach Nr. 3 SR 2 l I BAT i.V.m. RdErl. des Kultusministeriums NW vom 11.06.1979 können angestellte Lehrer des Landes Nordrhein-Westfalen ebenso wie verbeamtete Lehrer keine Mehrarbeitsvergütung für Arbeiten verlangen, die keine Unterrichtstätigkeit darstellen.2. Vergütbare Mehrarbeit liegt nur bei einer Mehrbeanspruchung durch Unterrichtstätigkeit vor.«

Normenkette:

BAT SR 2 l I Nr. 3;

Tatbestand:

Die Klägerin fordert im Berufungsrechtszug Mehrarbeitsvergütungen für 100,49 Stunden des Zeitraums September 2004 bis Juni 2006; in der ersten Instanz hatte sie Vergütung für mindestens 250 Mehrarbeitsstunden aus dem Zeitraum September 2004 bis Januar 2006 beansprucht.