Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten wird der Beschluss des 17. Familiensenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 21. Oktober 2010 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Beschwerdewert: 1.410 €
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