VG Stade, vom 19.07.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 4 A 41/11
Maßgeblichkeit des jeweiligen Monatseinkommens für die Bemessung des zu zahlenden Kostenbeitrags des Beitragspflichtigen gem. § 94 Abs. 1 S. 1 SGB VIII
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 06.12.2012 - Aktenzeichen 4 LA 220/12
DRsp Nr. 2013/2969
Maßgeblichkeit des jeweiligen Monatseinkommens für die Bemessung des zu zahlenden Kostenbeitrags des Beitragspflichtigen gem. § 94 Abs. 1 S. 1 SGB VIII
Das im jeweiligen Monat der Kostenbeitragspflicht erzielte Einkommen des Kostenbeitragspflichtigen ist für die Bemessung der Höhe des zu zahlenden Kostenbeitrags maßgebend.
Der Berufungszulassungsantrag hat keinen Erfolg. Denn die Darlegungen des Klägers zur Begründung seines auf den Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1VwGO gestützten Zulassungsantrags begründen keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils.
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