Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 2. Juni 2022 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Im Streit ist die Berücksichtigung einer Erbschaft als Vermögen.
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