OVG Rheinland-Pfalz, vom 18.07.1960 - Vorinstanzaktenzeichen 2 C 21/59
II. OLG Koblenz - Beschluß vom 21.05.1962 - Not. 2/61,
Maßgeblicher Zeitpunkt i.S. des Art. 122 ABs. 1 GG - Verkündungsmängel bei Gesetzen
BVerfG, Beschluß vom 02.04.1963 - Aktenzeichen 2 BvL 22/60
DRsp Nr. 1996/7585
Maßgeblicher Zeitpunkt i.S. des Art. 122 ABs. 1 GG - Verkündungsmängel bei Gesetzen
»1. Der nach Art. 122 Abs. 1GG rechtlich maßgebende Zeitpunkt ist das Ende des Tages, an dem der Deutsche Bundestag zu seiner ersten Sitzung zusammengetreten ist (7. September 1949).2. Wird die Unrichtigkeit der Angabe geltend gemacht, so muß die Unrichtigkeit nachgewiesen werden; bloße Zweifel oder Bedenken gegen die Richtigkeit der Angabe im Gesetzblatt genügen nicht.3. Der Zeitpunkt, in dem die Äußerung des Verkündungswillens unwiderruflich wird, ist der Zeitpunkt des "Ausgebens" des Gesetzblattes. Es ist der Zeitpunkt, in dem in Übereinstimmung mit dem Willen und der Weisung des für die Verkündung zuständigen Verfassungsorgan das erste Stück der Nummer des Gesetzblattes "in Verkehr gebracht" wird. In diesem Augenblick ist das Gesetz durch das zuständige Verfassungsorgan "verkündet", weil damit das Gesetzblatt im verfassungsrechtlichen Sinn "ausgegeben" ist.«