Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 14. Dezember 2010 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin wegen der Folgen eines anerkannten Arbeitsunfalls vom 06.12.2007 Anspruch auf die Gewährung einer höheren Rente hat.
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