LAG München - Urteil vom 29.06.2007
11 Sa 275/06
Normen:
BetrVG § 1 Abs. 2 § 2 Abs. 2 § 77 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 § 112 Abs. 1 ; BGB § 179 Abs. 1 § 427 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 27.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 27 Ca 10028/05

Mangels Arbeitgeberstellung der Konzernmutter keine kollektivrechtliche Wirkung der Vereinbarung des Betriebsrates eines Tochterunternehmens mit rechtlich selbstständigem Mutterunternehmen

LAG München, Urteil vom 29.06.2007 - Aktenzeichen 11 Sa 275/06

DRsp Nr. 2007/17784

Mangels Arbeitgeberstellung der Konzernmutter keine kollektivrechtliche Wirkung der Vereinbarung des Betriebsrates eines Tochterunternehmens mit rechtlich selbstständigem Mutterunternehmen

Als kollektivrechtliche Rechtsgrundlage für eine Abfindungsforderung kommt eine Betriebsvereinbarung nur in Betracht, wenn sie zwischen dem Betriebsrat des Betriebs, in dem die Arbeitnehmerin tätig ist, und der Arbeitgeberin abgeschlossen wurde.

Normenkette:

BetrVG § 1 Abs. 2 § 2 Abs. 2 § 77 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 § 112 Abs. 1 ; BGB § 179 Abs. 1 § 427 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um einen Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung in Höhe von 63.512,43 EUR.

Die am 00. Juni 1900 geborene Klägerin war seit 01.08.200 bei der "d. GmbH" als stellvertretende Leiterin Landesdienst B. zu einer monatlichen Bruttovergütung von 4.150,-- EUR beschäftigt. Die d. GmbH, die bis 1998 im Eigentum eines Unternehmers stand und im Jahr 1992 mit der ehemaligen Nachrichtenagentur der DDR - ADN - fusionierte, wurde im Dezember 1998 an die P.-Gruppe veräußert, die damals zum Medienkonzern von L. K. gehörte.