Die Parteien streiten um einen Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung in Höhe von 63.512,43 EUR.
Die am 00. Juni 1900 geborene Klägerin war seit 01.08.200 bei der "d. GmbH" als stellvertretende Leiterin Landesdienst B. zu einer monatlichen Bruttovergütung von 4.150,-- EUR beschäftigt. Die d. GmbH, die bis 1998 im Eigentum eines Unternehmers stand und im Jahr 1992 mit der ehemaligen Nachrichtenagentur der DDR - ADN - fusionierte, wurde im Dezember 1998 an die P.-Gruppe veräußert, die damals zum Medienkonzern von L. K. gehörte.
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