Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 3. September 2014 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt Dr. C, D, beizuordnen, wird abgelehnt.
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