LSG Thüringen - Urteil vom 27.05.2014
L 6 P 66/10
Vorinstanzen:
SG Gotha - S 16 P 1017/08 - 09.10.2009,

LSG Thüringen - Urteil vom 27.05.2014 (L 6 P 66/10) - DRsp Nr. 2014/15865

LSG Thüringen, Urteil vom 27.05.2014 - Aktenzeichen L 6 P 66/10

DRsp Nr. 2014/15865

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 9. Oktober 2009 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Weitergewährung von Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach der Pflegestufe III ab dem 1. Dezember 2007.

Die 1952 geborene Klägerin leidet seit über 10 Jahren am Stiff-man-Syndrom, einer Autoimmunerkrankung. Infolge der Grunderkrankung bestehen bei ihr dauerhafte neoplastische Neuropathien mit Sensibilitätsstörungen, grob- und feinmotorischen Störungen sowie Versteifungen der Muskulatur, teils mit Spasmen. Zudem leidet sie an Bewegungseinschränkungen des linken Armes und der Schulter sowie einem Schmerzsyndrom nach Chemotherapie, Bestrahlung und nach der operativen Entfernung des Lymphknotens im axillaren Bereich, einer Fußheberparese rechts, einer Schilddrüsenüberfunktion sowie unter Herzrhythmusstörungen.