Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Gotha vom 5. September 2011 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte als Versorgungsträger für die Zusatzversorgungssysteme der Anlage 1 Nr. 1 bis
Der 1949 geborene Kläger erwarb nach dem Besuch der Ingenieurschule für Maschinenbau Schmalkalden am 28. November 1975 die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen. Seit dem 1. November 1975 bis 31. März 1985 war er als Kapazitätsplaner, seit 1. April 1985 als Ökonom im Fertigungsbereich Antriebsbau beim VEB Kombinat U.technik "H. W." E. Stammbetrieb tätig. Sein Arbeitsverhältnis bestand über den 30. Juni 1990 hinaus.
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