LSG Thüringen - Urteil vom 26.05.2015
L 6 R 1031/13
Vorinstanzen:
SG Nordhausen, vom 09.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 3 R 1387/11

LSG Thüringen - Urteil vom 26.05.2015 (L 6 R 1031/13) - DRsp Nr. 2015/16992

LSG Thüringen, Urteil vom 26.05.2015 - Aktenzeichen L 6 R 1031/13

DRsp Nr. 2015/16992

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Nordhausen vom 9. April 2013 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob dem Kläger eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung sowie wegen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit zusteht.