LSG Thüringen - Urteil vom 26.01.2016
L 6 KR 1085/13
Vorinstanzen:
SG Gotha, vom 26.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 38 KR 731/13

LSG Thüringen - Urteil vom 26.01.2016 (L 6 KR 1085/13) - DRsp Nr. 2016/9161

LSG Thüringen, Urteil vom 26.01.2016 - Aktenzeichen L 6 KR 1085/13

DRsp Nr. 2016/9161

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Gotha vom 26. Juni 2013 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung über die Zahlung von Verfahrenskosten in Höhe von 700,00 EUR an die Staatskasse wird aufgehoben.

Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist die Zahlung von Krankengeld ab dem 5. September 2012 streitig.