Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Nordhausen vom 18. Ja-nuar 2010 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Klägerin werden Kosten in Höhe von 225,- EUR für die Vertagung der mündlichen Verhandlung am 6. Oktober 2011 auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte als Versorgungsträger für die Zusatzversorgungssysteme der Anlage 1 Nr. 1 bis
Die 1953 geborene Klägerin erwarb im Juli 1976 den Ausbildungsabschluss als Ingenieur der Fachrichtung Hochbau. Sie war vom 1. September 1976 bis zum 30. Juni 1990 ununterbrochen als Bauleiterin im VE-Kreisbaubetrieb H.tätig.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|