Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Altenburg vom 30. November 2010 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 11.592,20 Euro festgesetzt.
Die Revision wird zugelassen.
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