Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Meiningen vom 7. Februar 2013 aufgehoben und die aus der Staatskasse zu erstattenden Rechtsanwaltsgebühren für das Verfahren S 15 R 743/11 auf 575,37 Euro festgesetzt.
Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|