Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 17. Dezember 2018 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Klage- und Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert des Klage- und Berufungsverfahrens wird auf jeweils 1.434 Euro festgesetzt.
Streitig ist die Zahlung einer weiteren Vergütung für eine stationäre Krankenhausbehandlung in Höhe von 1.434,12 Euro.
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