Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 23. März 2010 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten des Klägers sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt eine Halbwaisenrente.
Er ist am -. -1993 geboren. Er lebt bei seiner Mutter. Diese ist seit 2001 von seinem Vater, dem am 28. Mai 1969 geborenen F. S., geschieden. F. S. erlitt am 16. Oktober 2006 einen Verkehrsunfall, bei dem er verstarb.
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