Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 15. Juni 2010 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten der Klägerin sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Kostenerstattung einer überwiegend als Kombinationstherapie durchgeführten Immuntherapie mit dendritischen Zellen und einer lokoregionalen Elektro-Tiefenhyperthermie (EHT).
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