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Der Tenor des Beschlusses vom 2. Mai 2011 wird von Amts wegen nach § 138 SGG wegen offensichtlicher Unrichtigkeit korrigiert:
Richtig muss es heißen:
„Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des SG Kiel vom 24. November 2010 aufgehoben und der Eilantrag abgelehnt.“