LSG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 06.02.2012
L 5 KR 5/12 B
Vorinstanzen:
SG Lübeck, vom 28.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 KR 706/11

LSG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 06.02.2012 (L 5 KR 5/12 B) - DRsp Nr. 2012/3757

LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.02.2012 - Aktenzeichen L 5 KR 5/12 B

DRsp Nr. 2012/3757

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Lübeck vom 28. Dezember 2011 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auf 10.715,00 EUR festgesetzt.

Gründe:

I. Der Antragsteller begehrt im Rahmen eines Eilverfahrens die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen einen Beitragsbescheid.

Der Antragsteller betreibt u. a. in N. seit 1991 einen Pizza-Service. Die Auslieferung der Pizzen erfolgt durch Fahrer, die von ihm im Rahmen geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse eingestellt werden, mit deren eigenen Fahrzeugen.