LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 28.04.2011
L 1 R 2/08
Vorinstanzen:
SG Halle/Saale ? Urteil - S 8 R 1008/05 ? 14.11.2007,

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 28.04.2011 (L 1 R 2/08) - DRsp Nr. 2011/16183

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.04.2011 - Aktenzeichen L 1 R 2/08

DRsp Nr. 2011/16183

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des SG Halle vom 14. November 2007 wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist nur noch streitig, ob die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu gewähren.

Die 1955 geborene Klägerin erlernte den Beruf einer Finanzkauffrau, erwarb die Berufsbezeichnung eines Ökonoms und arbeitete in einer Sparkasse, zuletzt als Kundenberaterin. Am 15. März 2004 beantragte sie bei der Beklagten die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung. Die Beklagte zog einen Entlassungsbericht der Moritz-Klinik B. Klosterlausnitz vom 28. August 2003 bei, in der die Klägerin vom 15. Juli 2003 bis zum 19. August 2003 eine Rehabilitationsmaßnahme (Anschlussheilbehandlung, Antrag am 8. Juli 2003) durchgeführt hatte. In dem Bericht wurde unter Zugrundelegung der Diagnosen

gutartige Neubildung der Meningen und

Anpassungsstörungen