Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 12. Januar 2009 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob die Beklagte die Höhe der Altersrente des Klägers zutreffend bestimmt hat.
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