Die Berufung wird mit der klarstellenden Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beigeladene verurteilt wird, der Klägerin Krankengeld für den Zeitraum vom 28. Juli bis zum 7. November 2003 zu gewähren.
Die Beigeladene hat der Klägerin auch die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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